Empfohlene Teilnehmervoraussetzungen
Rechtlicher Hinweis
Stellt die Gemeinde einen Bedarf an Bedienern für maschinelle Zugeinrichtungen fest, so darf sie diese durch geeignete Dozenten eigenständig ausbilden lassen und nach einer angemessenen Prüfung einen amtlichen Berechtigungsschein für die vor Ort befindliche maschinelle Zugeinrichtung ausstellen oder ausstellen lassen (Teilnehmerzertifikat).
Mindestqualifikationen der Ausbilder:
- Kreisausbilder Technische Hilfeleistung
- Gruppenführer
- Ausbilder in der Feuerwehr nach FwDv 2
- Umfangreiche Einsatzerfahrungen mit maschinellen Zugeinrichtungen