Teilnehmeranzahl:

Bis zu 12 Teilnehmer

Zeitumfang:

35 Unterrichtseinheiten á 45 min. abends und/oder an Wochenenden

Ausbildungsort/-mittel:

Theorieraum u. Übrungsfläche am Standort des Bedarfsträgers, örtliches Fahrzeug mind. HLF oder RW

Prüfung:

schriftlich und praktisch

Teilnehmeranzahl:

Individuell nach Absprache

Zeitumfang:

Individuell nach Absprache

Ausbildungsort/-mittel:

Individuell nach Absprache

Prüfung:

Individuell nach Absprache

Empfohlene Teilnehmervoraussetzungen

TH – Grundlehrgang

  • Vollständige Truppmannausbildung (Truppmann 1 und 2 abgeschlossen)

TH – Aufbaulehrgang

  • Vollständige Truppmannausbildung (Truppmann 1 und 2 abgeschlossen)
  • Abgeschlossener TH-Grundlehrgang nach FwDV 2

Rechtlicher Hinweis

In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung „Technische Hilfeleistung“ gemäß FwDv 2 bei den Landkreisen oder den Landesfeuerwehrschulen. Sofern eine Kommune, ein Amt oder eine Stadt eine eigene Ausbildung in Zusammenarbeit mit uns durchführen möchte, ist hierfür vorab die Genehmigung des zuständigen Landkreises oder der jeweiligen Landesfeuerwehrschule erforderlich.