Teilnehmeranzahl:
Bis zu 12 Teilnehmer
Zeitumfang:
35 Unterrichtseinheiten á 45 min. abends und/oder an Wochenenden
Ausbildungsort/-mittel:
Theorieraum u. Übrungsfläche am Standort des Bedarfsträgers, örtliches Fahrzeug mind. HLF oder RW
Prüfung:
schriftlich und praktisch
Empfohlene Teilnehmervoraussetzungen
TH – Grundlehrgang
TH – Aufbaulehrgang
Rechtlicher Hinweis
In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung „Technische Hilfeleistung“ gemäß FwDv 2 bei den Landkreisen oder den Landesfeuerwehrschulen. Sofern eine Kommune, ein Amt oder eine Stadt eine eigene Ausbildung in Zusammenarbeit mit uns durchführen möchte, ist hierfür vorab die Genehmigung des zuständigen Landkreises oder der jeweiligen Landesfeuerwehrschule erforderlich.